Jetzt NEU ... DER BAUFUCHS 2008 & DAS BAULEXIKON - Die wichtistgen Baubegriffe von A-Z !!!

        

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Energiespar - Förderung

1. Ressourcenschonendes Bauen – Energieeffizienz steigern

Dem Problem der Ressourcenverschwendung muss entgegengewirkt werden, vor allem den knappen Ressourcen Energie und Boden. Nachhaltiges Bauen, dies ist das energiepolitische Ziel", so Landesrat Laimer. Beim Bauen muß auf die Energieeffizienz, auf die Wahl der Baumaterialien, , auf den richtigen Einsatz der Energieträger und auch auf die Entsorgung der Baumaterialien geachtet werden.

In den letzten Jahren war vom NiedrigEnergieHaus-Standard die Rede. Zukünftig soll der neue Bau-Standard das PassivHaus sein, einerseits aus ökonomischen und andererseits aus ökologischen Gründen. Diese Bauweise lässt Umweltschäden gar nicht erst enstehen weil es keine Heizungsanlage gibt, die Emissionen verursacht. Der extrem geringe Restenergiebedarf eines PassivHauses kann vollständig aus erneuerbare Energien abgedeckt werden.

Was heißt PassivHaus?

PassivHaus ist ein Gebäude, in dem ein komfortables Innenklima ohne aktives Heizungs- und Klimatisierungssystem erreicht wird. Dazu müssen die Wärmeverluste auf ein Minimum reduziert werden.

Ein Gebäude ist dann ein PassivHaus, wenn sein jährlicher Heiz-Energiebedarf unter 15kWh/m²a liegt

Wie wird ein Gebäude zum PassivHaus?

  • sehr gute Wärmedämmung

alle Bauteile der Außenhülle werden auf einen U-Wert kleiner als 0,15 W/m²K gedämmt (Dämmstärken 25 – 50cm)

  • optimaler Wärmeschutz der Verglasungen

anzustrebender U-Wert für das komplette Fenster kleiner als 0,8 W/m²K

Verwendung von 3-fach-Wärmeschutzverglasung in Kombination mit einem gut gedämmten Fensterrahmen mit Reduzierung der Wärmebrücken am Glasrand

  • Vermeidung von Wärmebrücken

PassivHäuser müssen wärmebrückenfrei gebaut werden. Die Herausforderung liegt in der Planung und Ausführung

  • Wind-/Luftdichtheit

alle Bauteile müssen gegen ein- und austretenden Luftzug abgedichtet werden. Durch einen Drucktest (Blower-Door-Messung) kann die Dichtheit überprüft werden

  • kontrollierte Wohnraumlüftung

dem Wohnräumen wird ausschließlich frische Außenluft zugeführt, die durch die Abluftwärme vorgewärmt wird. Eine Vermischung der Frischluft mit der Abluft findet nicht statt.

  • passive solare Gewinne

erhält man über transparente Gebäudeteile, die an der Südfassade 40 – 60% der Fassadenfläche einnehmen sollten, an der Ost- und Westfassade 15-30% und an der Nordfassade weniger als 10%

Im Juni 2002 ist die Fachbroschüre "PassivHäuser" erschienen.
Herausgeber: Ökozentrum Neustift
finanziert: Amt für Energieeinsparung
Die Broschüre ist beim Amt für Energieeinsparung erhältlich und wird auf Anfrage gerne zugesendet.

2. Förderungen im Energiebereich

Wärmedämmung an Gebäuden

  • Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke und Lauben
  • Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre
  • Einhaltung des vorgeschriebenen zusätzlichen Wärmedurchlaßwiderstandes

Hackschnitzel- oder Pelletsheizanlagen*

  • Automatische Beschickung und Regelung

Stückholzheizanlagen*

  • Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher in der vorgeschriebenen Mindestgröße

Thermische Solaranlagen*

  • Warmwasserbereitung:

Einhaltung der maximalen Kollektorfläche pro Person mit Speicher in der vorgeschriebenen Mindestgröße

  • Raumheizung:

NiedrigEnergieHaus-Standard mit Niedertemperatur-Heizsystem

Öl- oder Gasheizanlagen*

  • Austausch bestehender Öl- oder Gasheizkessel
  • Ölheizanlagen mit Niedertemperaturtechnik
  • Gasheizanlgen mit Brennwerttechnik

Wärmepumpen*

  • Warmwasserbereitung oder Raumheizung
  • Einhaltung der Mindestleistungsziffer

Wärmerückgewinnung

  • aus Kühlanlagen
  • aus raumlufttechnischen Anlagen, Industrieprozessen, ecc.

Kraft-Wärme-Koppelung*

  • Stromerzeugung mit vollständiger Nutzung der verfügbaren Wärme

Regel- und Meßsysteme

  • Einzelraumregelung
  • Heizkostenverteilung mit individueller Regelung in Gebäuden mit Baugenehmigung vor dem 18.07.1991

Photovoltaikanlagen

  • Inselbetrieb ohne Netzanschluß
  • netzgebundene Anlagen

Fernheizanlagen

  • Vorsorgung von mindestens 10 Gebäuden

* innerhalb einer mit Beschluß der Landesregierung abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage werden keine Förderungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung gewährt

FÖRDERUNGSSÄTZE

  • Für alle Maßnahmen bis zu 30% auf die anerkannten Ausgaben (ohne Mwst.)

Ausnahme:

  • für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Gebäuden ohne Anschluß an das Stromnetz bei vollständiger Deckung des Strombedarfs bis zu 80% auf die anerkannten Ausgaben (ohne Mwst.)

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  • für jede Maßnahme 1 separates Gesuch
  • Gesuchseinreichung vor Beginn der Arbeiten (ausgenommen Gesuche für Unternehmen gemäß L.G. Nr. 4/97, bei denen eine Gesuchseinreichung bis zu maximal 6 Monaten nach Ausstellung der ersten Rechnung möglich ist)
  • Mindestinvestition: 3.500 Euro
  • Häufungsverbot mit anderen Landesbeiträgen
  • Beitragsauszahlung anhand der bezahlten Originalrechnungen (einzureichen bei schriftlicher Anfrage des Amtes)

Petra Seppi
Amt für Energieeinsparung

 

Auskünfte beim
Amt für Energieeinsparung
Mendelstraße 33
39100 Bozen

Tel.: 0471 414 720 - Fax: 0471 414 739

E-Mail: energieeinsparung@provinz.bz.it

 

Gesuchsunterlagen sind hier erhältlich: www.provinz.bz.it/energieeinsparung/formulare

Achtung!
Im neuen Baufuchs 2002 ist unter Energiespar-Förderung (auf S. 218) ein Artikel abgedruckt. Das Amt für Energieeinsparung hat diesen Artikel nicht verfaßt.
Der Artikel ist fehlerhaft und zu streichen.


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