
Energiespar - Förderung
1. Ressourcenschonendes
Bauen – Energieeffizienz steigern
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Dem Problem
der Ressourcenverschwendung muss entgegengewirkt werden,
vor allem den knappen Ressourcen Energie und Boden. Nachhaltiges
Bauen, dies ist das energiepolitische Ziel", so Landesrat
Laimer. Beim Bauen muß auf die Energieeffizienz, auf die
Wahl der Baumaterialien, , auf den richtigen Einsatz der
Energieträger und auch auf die Entsorgung der Baumaterialien
geachtet werden.
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In den letzten Jahren
war vom NiedrigEnergieHaus-Standard die Rede. Zukünftig soll der
neue Bau-Standard das PassivHaus sein, einerseits aus ökonomischen
und andererseits aus ökologischen Gründen. Diese Bauweise lässt
Umweltschäden gar nicht erst enstehen weil es keine Heizungsanlage
gibt, die Emissionen verursacht. Der extrem geringe Restenergiebedarf
eines PassivHauses kann vollständig aus erneuerbare Energien abgedeckt
werden.
Was heißt PassivHaus?
PassivHaus ist ein
Gebäude, in dem ein komfortables Innenklima ohne aktives Heizungs-
und Klimatisierungssystem erreicht wird. Dazu müssen die Wärmeverluste
auf ein Minimum reduziert werden.
Ein Gebäude ist dann
ein PassivHaus, wenn sein jährlicher Heiz-Energiebedarf unter
15kWh/m²a liegt
Wie wird ein Gebäude zum PassivHaus?
alle Bauteile der Außenhülle werden
auf einen U-Wert kleiner als 0,15 W/m²K gedämmt (Dämmstärken
25 – 50cm)
- optimaler Wärmeschutz der Verglasungen
anzustrebender U-Wert für das komplette
Fenster kleiner als 0,8 W/m²K
Verwendung von 3-fach-Wärmeschutzverglasung
in Kombination mit einem gut gedämmten Fensterrahmen mit Reduzierung
der Wärmebrücken am Glasrand
- Vermeidung von Wärmebrücken
PassivHäuser müssen wärmebrückenfrei
gebaut werden. Die Herausforderung liegt in der Planung und
Ausführung
alle Bauteile müssen gegen ein-
und austretenden Luftzug abgedichtet werden. Durch einen Drucktest
(Blower-Door-Messung) kann die Dichtheit überprüft werden
- kontrollierte Wohnraumlüftung
dem Wohnräumen wird ausschließlich
frische Außenluft zugeführt, die durch die Abluftwärme vorgewärmt
wird. Eine Vermischung der Frischluft mit der Abluft findet
nicht statt.
erhält man über transparente
Gebäudeteile, die an der Südfassade 40 – 60% der Fassadenfläche
einnehmen sollten, an der Ost- und Westfassade 15-30% und
an der Nordfassade weniger als 10%
Im Juni 2002 ist die Fachbroschüre
"PassivHäuser" erschienen.
Herausgeber: Ökozentrum Neustift
finanziert: Amt für Energieeinsparung
Die Broschüre ist beim Amt für Energieeinsparung erhältlich und
wird auf Anfrage gerne zugesendet.

2. Förderungen
im Energiebereich
Wärmedämmung an Gebäuden
- Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke
und Lauben
- Mindestalter des Gebäudes: 10
Jahre
- Einhaltung des vorgeschriebenen
zusätzlichen Wärmedurchlaßwiderstandes
Hackschnitzel- oder Pelletsheizanlagen*
- Automatische Beschickung und Regelung
Stückholzheizanlagen*
- Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher
in der vorgeschriebenen Mindestgröße
Thermische Solaranlagen*
Einhaltung der maximalen Kollektorfläche
pro Person mit Speicher in der vorgeschriebenen Mindestgröße
NiedrigEnergieHaus-Standard mit
Niedertemperatur-Heizsystem
Öl- oder Gasheizanlagen*
- Austausch bestehender Öl- oder
Gasheizkessel
- Ölheizanlagen mit Niedertemperaturtechnik
- Gasheizanlgen mit Brennwerttechnik
Wärmepumpen*
- Warmwasserbereitung oder Raumheizung
- Einhaltung der Mindestleistungsziffer
Wärmerückgewinnung
- aus Kühlanlagen
- aus raumlufttechnischen Anlagen,
Industrieprozessen, ecc.
Kraft-Wärme-Koppelung*
- Stromerzeugung mit vollständiger
Nutzung der verfügbaren Wärme
Regel- und Meßsysteme
- Einzelraumregelung
- Heizkostenverteilung mit individueller
Regelung in Gebäuden mit Baugenehmigung vor dem 18.07.1991
Photovoltaikanlagen
- Inselbetrieb ohne Netzanschluß
- netzgebundene Anlagen
Fernheizanlagen
- Vorsorgung von mindestens 10 Gebäuden
* innerhalb einer mit Beschluß
der Landesregierung abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage
werden keine Förderungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung gewährt
FÖRDERUNGSSÄTZE
- Für alle Maßnahmen bis zu 30%
auf die anerkannten Ausgaben (ohne Mwst.)
Ausnahme:
- für Photovoltaik- und Windkraftanlagen
an Gebäuden ohne Anschluß an das Stromnetz bei vollständiger
Deckung des Strombedarfs bis zu 80% auf die anerkannten
Ausgaben (ohne Mwst.)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
- für jede Maßnahme 1 separates
Gesuch
- Gesuchseinreichung vor Beginn
der Arbeiten (ausgenommen Gesuche für Unternehmen gemäß L.G.
Nr. 4/97, bei denen eine Gesuchseinreichung bis zu maximal 6
Monaten nach Ausstellung der ersten Rechnung möglich ist)
- Mindestinvestition: 3.500 Euro
- Häufungsverbot mit anderen Landesbeiträgen
- Beitragsauszahlung anhand der
bezahlten Originalrechnungen (einzureichen bei schriftlicher
Anfrage des Amtes)