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Heizungsplan, braucht
es ihn überhaupt?

Im Prinzip ja, aber…….!

Der Gesetzgeber schreibt für die Erteilung der Baukonzession den Nachweis vor, dass das zu errichtende Gebäude die zulässigen Grenzwerte bezüglich des Energieverbrauchs nicht übersteigt (lt. Gesetz 10/91, diese Berechnung liefert normalerweise der Heizungstechniker).
In Südtirol setzt sich mehr und mehr der Klimahaus-Nachweis durch, in einigen Gemeinden (z.B. Bozen) ist er inzwischen Bedingung für die Erteilung der Baukonzession: Bozen fordert, dass der Wärmebedarf des Hauses nicht mehr als 50 kWh pro m2 Nettowohnfläche und Jahr (entsprechend 5 l Heizöl oder 5m3 Methan) beträgt, d.h. es wird ein Klimahaus B vorgeschrieben.

Nach Abschluss der Bauarbeiten stellen Hydrauliker und Elektriker eine Konformitätserklärung (lt. Gesetz 46/90) für ihre Anlagen aus, die besagt dass sie ihre Anlagen fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze eingebaut haben. Ebenso stellt der Kaminkehrer eine Erklärung aus, dass die Kaminanlage geeignet ist.

Warum sollte also der Bauherr eine Heizungsplanung für eine so kleine Anlage (Feuerleistung unter 35 kW) in Auftrag geben und dann auch noch die Kosten hierfür übernehmen?
  • Zum Beispiel weil er noch in einer frühen Planungsphase lange vor Baubeginn mit dem Planer verschiedene Heizsysteme in Ruhe besprechen kann (Wandheizung, Fußbodenheizung (eventuell nur in den Nassräumen?), Radiatorenheizung; Pelletskessel, Gaskessel (Brennwert?), Ölkessel; Solaranlage für Warmwasser (evtl. zur Heizungsunterstützung?); kontrollierte (mechanische) Raumlüftung).
  • Weil aus diesen Anlagentypen auf Grund der Investitions- und der Betriebskosten, wie auch der
    Bedürfnisse und Vorstellungen des Bauherrn die für dieses Bauvorhaben geeignetste ausgesucht
    werden kann. In dieser Phase sollte der Architekt (oder Geometer) mit einbezogen werden.
  • Eine genaue Planung der Heizungs-, Sanitär, Solar-, Lüftungsund Staubsaugeranlage mit Zeichnungen und Ausschreibung macht es möglich eine Kostenschätzung zu erstellen und Angebote von einigen Handwerkern einzuholen, die vergleichbar sind. So gibt es später keine bösen Überraschungen! (Zu) Teure Lösungen (die goldene Armatur, die runde Badewanne oder Duschkabine) können von vorneherein festgestellt und vermieden werden.
  • Schlitze und Durchbrüche für Rohre, Verteiler u.ä. können vorgeplant werden und mit anderen
    Gewerken (Maurer, Elektriker,..) abgestimmt werden. So wird vermieden, dass Mauern und Decken
    wieder aufgestemmt werden, was Kosten verursacht, Nerven kostet, eventuell die Statik beeinträchtigt, eventuell die Wärmedämmung beeinträchtigt oder den Schallschutz, nachfolgende Arbeiten verzögert, Pfusch und Schlamperei (jetzt kann man nicht mehr ….!) verursachen kann. In einem Holzhaus ist eine genaue Planung der haustechnischen Anlagen vor Beginn der Fertigung der Teile in der Zimmerei unumgänglich, da verständlicherweise nicht nachträglich beliebig geschnitten und geschlitzt werden kann. Zudem ist besonders bei dieser Bauweise eine Vorwandinstallation der Sanitärgegenstände und Heizungsverteiler anzuraten.
  • Eine gute Planung gestattet es also, die betreffenden Arbeiten mit anderen Handwerkern und
    Gewerken abzustimmen. Erst die erstellten Pläne und Beschreibungen ermöglichen eine professionelle und produktive Bauaufsicht. Der Bauherr sollte auf eine sorgfältige Bauaufsicht bestehen (Beispiel Schallbrücken von Abflussrohren im Holzbau, Trittschalldämmung von Fußbodenaufbauten). Alle Beteiligten (Handwerker, Bauleiter, Bauherr, Architekt) sollten eine gute und regelmäßige Zusammenarbeit während der Bauzeit suchen. Denn selbst wenn alles geplant und dokumentiert ist, verbleiben immer noch Schnittstellen, Details und Problemstellungen, die rasch und klar besprochen und entschieden werden müssen.
  • Genaue Planung und fachliche Kompetenz aller beteiligten Planer und Handwerker tragen wesentlich zu einem guten Gelingen bei, verringern Kosten am Bau, vermeiden Streitigkeiten, sparen Nerven, entlasten den Bauherrn, der z.B die Bauleitung aus den Händen geben kann.
  • Der Heizungsplaner ist kein Verkäufer und auch nicht Handwerker. Er berät den Kunden hoffentlich nach bestem Wissen und unparteiisch, da er kein Interesse haben darf bestimmte Produkte und Materialien vorzuschreiben. Die Anlagen sollen so entstehen wie sie lange vor Baubeginn und mit geringerem Zeitdruck als in der Bauphase geplant wurden. Am Ende ist es möglicherweise so, dass die Kosten der Planung durch eingesparte Arbeitszeiten, durch Vermeidung von Leerlaufzeiten und Nachbesserungen verringert, eventuell auch wettgemacht werden können. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten steigt sicherlich, das Haus wird weniger ein Zufallsprodukt sein, sondern wie geplant eher dem entsprechen, was sich der Kunde wünschte. Es wird (allen!) weniger Nerven gekostet haben. Die Kosten werden in etwa dem entsprechen, was vorgesehen war. Es könnte also durchaus sein, dass sich Planung unterm Strich doch auszahlt!
Diplom. Wirtschaftsing.
ANDREAS FISCHER
39012 Meran (BZ)
Galileistr. 62
Tel./Fax 0473 233099
E-mail: andi.fischer@dnet.it

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