Nix ist fix! Servitutsrechte können abgeändert werden oder erlöschen.

Servitute werden errichtet durch Kauf, Schenkung, Erbschaft, Testament, Gerichtsurteile, aber auch auf Grund von Ersitzungen, wenn die Dienstbarkeit sichtbar war, wie etwa bei oberirdischen Stromleitungen oder von Fahrspuren.
Folgeschäden, wie etwa durch Bergsturz nach Tunnelbau, größere Ansammlungen von Oberflächenwasser nach Straßenbau, die in Zukunft größere Auswirkungen haben, sind häufig unmittelbar nicht absehbar. Mögliche Veränderungen zu Gunsten eines herrschenden Gutes sollten daher vertraglich ausgeschlossen werden.
Ähnlich gelagert oder in direkter Abhängigkeit von Folgeschäden sind Bewirtschaftungserschwernisse. Wegen der immer schneller werdenden Arbeitsweise des Menschen und der Langlebigkeit oder Neuentwicklung von Maschinen werden bestehende Servitutsrechte erweitert oder erschwert und müßten/sollten gegebenenfalls abgeändert werden.
Der Tipp
Bei gerichtlichen Entscheidung ist immer auch der Zeitpunkt des Urteils zu berücksichtigen, denn eine gewisse Rolle spielt und auch hier die Entwicklung und der Zeitgeist. Bei Fragen einen Fachmann/ konsultieren.- Ein bisher für Ochsenfuhrwerk geeigneter Weg sollte nun mit Lastkraftwagen befahren werden. Die Beanspruchung dieses Rechtes wäre eine unzulässige Servitutserweiterung.
- Das Verkehrsaufkommen ändert sich, da ein Bauernhaus in ein Hotel umgewandelt wurde.
- Abänderung des Wasserbezugrechtes, Wasser ab- und herleiten.
- Überdimensional zunehmender Schwerverkehr auf Autobahn und/oder Immissionen durch Lärm, Staub, Gerüche, Luftverschmutzungen verursachen großräumige Gesundheitsprobleme. Wenn hier die Politik nicht eingreift, hat es wenig Sinn, gegen Goliath zu streiten.
- Ein an mein Wohnhaus angrenzender und letzthin vergrößerter Betrieb verursacht eine das Normalerträgliche überschreitende Lärmbelästigung.
- Radfahrer oder Jogger benützen zunehmend ohne jede Ermächtigung die Konsortial- oder Interessentschaftswege der Bauern. Neue Verkehrsbehinderungen und Staubeinwirkungen sind die Folge davon.
- Ein Hotelbesitzer hat das Durchfahrtsrecht auf des Nachbars Grund nur Freitag, Samstag und Sonntag. Möchte er auch am Donnerstag fahren, muß der Servitutsvertrag bezüglich Abgeltung des erweiterten Servitutsrechtes ergänzt werden.
- Handelt es sich um lukrative Tourismusgebiete, werden für die Benützung von Schiwegen auch beachtliche Vergütungen bezahlt. Wird beispielsweise eine Langlaufloipe verlegt oder näher an mein Wohnhaus gerückt, ist der bis dahin geltende Servitutsvertrag trotzdem abzuändern.

Auch im Grundbuch einverleibte Servitutsrechte können erlöschen. Sollte beispielsweise ein alter Waldweg weiterhin vom Berechtigten benützt werden, da er mit dem in der Nähe vorbeiführenden, neu erbauten Weg nicht einverstanden ist, den alten Weg aber aus irgend einem Grunde einige Jahre nicht mehr benützt, verfällt ihm das herrschende Servitutsrecht innerhalb kürzester Fristen. Er ist also gezwungen, den neuen Weg zu benutzen und dafür auch einen Beitrag zur Instandhaltung des neuen Weges und zur Inanspruchnahme einer größeren Bequemlichkeit (z.B. geringere Steigung) zu leisten.
Ein Servitutsrecht endet ebenfalls, wenn es ganz unwirtschaftlich ist oder dessen Ausübung für immer technisch unmöglich wird, es also dem Berechtigten keinen Vorteil mehr bringt. Lässt dieser die Verjährungszeit ungenutzt verstreichen, verliert er sein ehemaliges Benutzungsrecht.

Wenn das Dienstbarkeistrecht vom Betreiber nicht mehr in Anspruch genommen wird, so fällt das Grundstück lastenfrei und kostenlos an den Eigentümer des früher dienenden Gutes zurück. Dies aber nur für den Fall, dass es sich vormals um die Errichtung einer Dienstbarkeit (Eigentumsbeschränkung) und nicht um die Enteignung eines Grundstückes gehandelt hat.
Die in der Materie zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zeigen einen gewissen Wegweiser über den Umfang von Servitutsrechten auf, scheinen aber öfters widersprüchlich zu sein. In derartigen Fällen muss im Einzelfall der genaue Sachverhalt erkundet werden, der zu der betreffenden Entscheidung geführt hat, wobei auch der Zeitpunkt des Urteils eine gewisse Rolle spielt und auch hier die Entwicklung und der Zeitgeist nicht stehenbleiben.
Baufuchs 2010
Fachautor
Dr. Franz Schrentewein
Sachverständiger für Begutachtungen
Bozen, Negrellistraße 13 /C
Tel. 338 4897 303
Fax: +39 0471 40 85 54

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Servitutsrechte

Servitute werden errichtet durch Kauf, Schenkung, Erbschaft, Testament, Gerichtsurteile, aber auch auf Grund von Ersitzungen, wenn die Dienstbarkeit sichtbar war, wie etwa bei oberirdischen Stromleitungen oder von Fahrspuren.
Bewertungsmethoden

Bewertungen sind gewöhnlich bei Kauf, Verkauf, Erbschaften, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen, Sicherstellung von Krediten, Besteuerungen, Versicherungsverträgen, Einräumung von Rechten (Leibrenten, Fruchtgenussrecht, Dienstbarkeiten) und Ähnlichem notwendig.
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